- für Eigentümer zur Kaufpreisfindung beim geplanten Verkauf ihrer Immobilie
- für Immobilienerwerber, für die eine objektive Marktwerteinschätzung des ausgewählten Objekts eine wertvolle Hilfe bei der Beurteilung der Kaufpreisforderung
des Anbieters darstellt
- zur Beleihung durch Kreditinstitute, um die Beleihungsfähigkeit des Objektes zu dokumentieren
- zur Festlegung von Auszahlungsbeträgen bei Erbauseinandersetzungen oder Ehescheidungen
- zur Ermittlung von Entschädigungsbeträgen im Zuge einer Enteignung
- zur allgemeinen Vermögensübersicht für Immobilieneigentümer
- zur Ermittlung eines Versicherungswertes, um im Schadenfall einen Abzug wegen "Unterversicherung" zu vermeiden